Ausbildung in der Feuerwehr Zweibrücken
Der Eintritt in den aktiven Feuerwehrdienst ist, nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG vom 2.11.81) des Landes Rheinland-Pfalz, nach Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Neue Feuerwehrangehörige erhalten zunächst eine feuerwehrtechnische Grundausbildung, mit dem Ziel eine gewisse Mindestbefähigung für den Einsatzdienst zu bekommen.
Am Ende der mehr als 120-stündigen Ausbildung steht eine theoretische und praktische Abschlussprüfung. Der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Einsatzdienst.
Das erworbene Grundwissen wird innerhalb eines zweijährigen Einsatz- und Ausbildungsdienstes vertieft, bzw. erweitert. Am Ende dieser Zeit wird der Ausbildungsstand erneut überprüft. Erst dann ist die Ausbildung zum Truppmann beendet.
Je nach Interesse und persönlichen Voraussetzungen der Feuerwehrangehörigen können weitere Lehrgänge absolviert werden. Für die Ausbildung der Feuerwehrleute stehen fünf Kreisausbilder zur Verfügung, welche durch eine Vielzahl von Helfern unterstützt werden.
Folgende Lehrgänge können bei der Feuerwehr Zweibrücken besucht werden:
- Grundausbildungslehrgang
- Truppführerlehrgang
- Sprechfunkerlehrgang
- Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger
- Maschinistenlehrgang
Alle weiterführenden Lehrgänge, wie z.B. Gruppenführer, Gefahrstoffe, Zugführer, Sonderausbildungen wie Messpraktika, etc., werden an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz besucht.





